SPD beteiligt sich bei „Körne putzt sich raus“

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Im Rahmen der Aktion „Körne putzt sich raus“ hat sich die SPD im Kaiserviertel und Körne den Park & Ride Parkplatz an der Manteuffelstraße vorgenommen. Unterstützt vom Landtagsabgeordneten Volkan Baran wurde auch auf dem Fußweg zwischen Körner Hellweg und Parkplatz der Müll entfernt.

„Wir möchten damit auch auf den kostenfreien Parkplatz nur 100 m von der Haltestelle an der Kaiserstraße entfernt aufmerksam machen. Von hier kann man die letzte Meile zur Innenstadt bequem mit der U43 fahren. Leider wird der Platz nur unzureichend genutzt“, so Gabriel Faber, Vorsitzender des SPD Ortsvereins Ost.

Die SPD im Kaiserviertel und Körne säuberte im Rahmen der Aktion "Körne putzt sich raus" den Park & Ride Parkplatz an der Manteuffelstraße. (Foto: SPD)
Die SPD im Kaiserviertel und Körne säuberte im Rahmen der Aktion „Körne putzt sich raus“ den Park & Ride Parkplatz an der Manteuffelstraße. (Foto: SPD)

Auch die Alternativen zum eigenen Pkw stehen in der dicht befahrenen Innenstadt im Focus. „Mit dem schon mehrfach zum Ende des Jahres 2018 angekündigten Plan zum barrierefreien Ausbau der Haltestellen Von-der-Tann- und Berliner Straße ist die Verwaltung weiter in der Bringschuld“ berichtet Christina Alexandrowiz, die sich als stellvertretende Vorsitzende der SPD in Körne um Mobilitätsfragen kümmert. „Auch der Ausbau des innerstädtischen Radwegenetzes incl. Radschnellweg RS1 und der Hoeschbahntrasse kommt nur schleppend voran. Zur Bezirksvertretung Innenstadt-Ost am 14.5. wird daher die Verwaltung zur Berichterstattung einladen.“

Zur Umsetzung des Car Sharing Gesetzes vom 01.09.2017 möchten die SPD von der Verwaltung den Stand der Umsetzung wissen. Car Sharing Anbieter in Dortmund sind zur Zeit für stationsgebundene Fahrzeuge auf private Standorte angewiesen. Nach dem Gesetz können die Standorte in den öffentlichen Verkehrsraum verlagert werden. Auf diese Weise soll eine Vernetzung mit dem öffentlichen Personennahverkehr sowie dem Rad- und Fußverkehr erfolgen.

“Gerade bei dem begrenzten Parkraum in Ballungszentren sollte die Anwendung des Gesetzes gut 18 Monate nach Verabschiedung nicht weiter verzögert werden“, erläutert Gabriel Faber die Anfrage an die Verwaltung.