Neues attraktives Wohnen in der Gartenstadt

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Im Stadtbezirk Innenstadt-Ost liegt am nördlichen Rand des Stadtviertels Gartenstadt-Süd im Kreuzungsbereich Westfalendamm / Max-Eyth-Straße das brachliegende Gelände des ehemaligen Firmensitzes von Siemens-Nixdorf. Das schon lange verlassene Bürogebäude ist infolge von Vandalismus und Brand-Ereignissen schwer beschädigt und soll daher aufgegeben und zurückgebaut werden.

Das gesamte Grundstück soll nun städtebaulich neu geordnet werden. Dabei möchte die Stadt gemeinsam mit der Eigentümerin – der Instone Real Estate Development GmbH aus Köln sowie der KORE GmbH als Vorhabenträgerin vor allem die große Nachfrage nach Wohnraum im Stadtbezirk Innenstadt-Ost berücksichtigen. Mit der Bauleitplanung sollen die Voraussetzungen für die Entwicklung eines neuen, attraktiven, innerstädtischen Wohnquartiers geschaffen werden – als Teil des attraktiven Wohngebietes „Gartenstadt-Süd“.

Untergeordnete Flächenanteile werden für eine gewerbliche Nutzung entlang des Westfalendamms vorgesehen, die das Wohnen nicht wesentlich stört und gegen Lärm von der B1 abschirmt.

Die Verwaltung hatte für die weitere Entwicklung ein Qualifizierungsverfahren in Form einer Mehrfachbeauftragung von vier qualifizierten Planungsbüros bei den externen Akteuren angestoßen. Mit dieser Vorgehensweise werden erfahrungsgemäß unterschiedliche Planungsansätze generiert, die dem städtebaulichen Anspruch an die Entwurfsaufgabe vielseitig Rechnung tragen.

In dem Verfahren sind unter den genannten Maßgaben – wie erhofft – sehr unterschiedliche städtebauliche Entwürfe und Ideen erarbeitet worden. Als Ergebnis der Abschlusspräsentation am 4. März 2020 wurde vom Begleitgremium die Arbeit des Büros pbs architekten Planungsgesellschaft mbH (Aachen) als Grundlage für das anschließende Bauleitplanverfahren ausgewählt.

Dieser Entwurf sieht entlang des Westfalendamms (B1) einen 5-geschossigen Gebäuderiegel mit gewerblichen Nutzungen vor. Die Abwinkelung des Gebäudes im Kreuzungsbereich Westfalendamm – Max-Eyth-Straße schafft einen Vorplatz als Entrée und erzeugt gleichzeitig eine günstige schallschützende Wirkung für den südlich gelegenen Grundstücksteil. Die hier angrenzenden Wohnnutzungen sind in gelockerten Bebauungsstrukturen vorgesehen. Zur Max-Eyth-Straße und zur Stadtrat-Cremer-Allee weist die geplante Bebauung klare Gebäudekanten mit der Gartenstadt angemessenen Proportionen und Höhenentwicklungen auf.

Im Inneren des Quartiers ist ein großzügig dimensionierter Freiraum angelegt, der ein gutes Angebot für das Gemeinschaftsleben darstellt. Mit einer hohen Durchgrünung wird eine stadträumliche Ergänzung im Sinne des Charakters der Gartenstadt geschaffen.

Zudem wird das Quartier vom motorisierten Individualverkehr freigehalten. Die Unterbringung des ruhenden Verkehrs ist größtenteils unterirdisch in einer Tiefgarage vorgesehen.

Für gewerbliche Nutzungen werden rund 7.250 m² Bruttogeschossfläche eingeplant, für die Wohnnutzung sind ca. 22.800 m² Bruttogeschossfläche vorgesehen. Bei dem neuen Wohnangebot sollen unterschiedliche Wohntypologien und Nutzergruppen bedacht werden, indem Angebote für verschiedene Altersgruppen sowohl im freifinanzierten als auch im öffentlich geförderten Wohnungsbau (25-Prozent-Regel) in die Planung integriert werden.

Die Eckpunkte dieses Entwurfs sollen nun in einem Bebauungsplan festgeschrieben werden. Der Aufstellungsbeschluss als Beginn des formellen Planverfahrens steht zur Beratung in den politischen Gremien am 5. Mai 2020 in der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost und einen Tag später im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen.

Kurzdokumentation zu den Ergebnissen
DORTMUND GARTENSTADT
MAX-EYTH-STRASSE 2
Städtebauliches Qualifizierungsverfahren