Grabmale auf dem Ostfriedhof sind nicht mehr standsicher

Auf dem Ostfriedhof wurden zahlreiche Grabmale als nicht mehr standsicher ermittelt. Verantwortlich für die Standsicherheit sind bei Reihengrabstätten die Angehörigen, bei Wahlgrabstätten die Nutzungsberechtigten.

Die von der Friedhofsverwaltung ermittelten Grabmale wurden mit grünen Aufklebern versehen oder mit nummerierten Schildern gekennzeichnet.

Die Verantwortlichen werden aufgefordert, unverzüglich einen Fachmann mit der Wiederherstellung der Standsicherheit zu beauftragen und die Durchführung der Arbeiten der Friedhofsverwaltung anzuzeigen.

Falls die Verantwortlichen ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, ist die Friedhofsverwaltung aufgrund der Verkehrsicherungspflicht gem. § 24 Abs. 2 der Satzung für die Friedhöfe der Stadt Dortmund vom 8. Oktober 2010, gehalten, lose stehende Grabmale niederlegen zu lassen.

Die Verantwortlichen können zu den Kosten herangezogen werden.