Kanalsanierung in der Kronprinzenstraße

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Die Stadtentwässerung Dortmund saniert in der Kronprinzenstraße von Hausnummer 62 bis Hausnummer 155 den vorhandenen Kanal in geschlossener Bauweise.

Um die Beeinträchtigungen für Anwohner und Anlieger sowie den Durchgangsverkehr zu minimieren, wurde als Sanierungsverfahren der Einzug eines Inliners gewählt. Der vorkonfektionierte, harzgetränkte GFK-Inliner wird mittels Winde in den Kanal gezogen und durch Druckluft der vorhandenen Kanalwandung angepasst. Ein durchfahrender UV-Lampenzug erwirkt das Aushärten des Harzes.

In insgesamt neun Abschnitten werden 570 Meter Inliner, vorwiegend in der Dimension 300 Millimeter eingezogen.

In enger Zusammenarbeit mit der beteiligten Straßenverkehrsbehörde, dem Ordnungsamt, der Stadtentwässerung sowie dem ausführendem Unternehmen wurde ein Konzept zur Aufrechterhaltung des Durchgangsverkehrs sowie der Parkraumbewirtschaftung entwickelt.

Die Halteverbotszonen wurden auf ein Mindestmaß beschränkt. Sie gelten wochentags von 7 bis 22 Uhr. Daher ist es unabdingbar, dass diese Zonen freigehalten werden. Da schon vorbereitende Arbeiten stattfinden und es dabei zu Behinderungen gekommen ist, werden Verwarnungen bei widerrechtlich parkenden Fahrzeuge ausgesprochen.

Ab Dienstag, 6. Juni 2017, ab 7 Uhr werden widerrechtlich parkende Fahrzeuge abgeschleppt.

Die Anwohner bittet die Stadtentwässerung ab Dienstag, 6. Juni 2017, um Beachtung nachfolgender Hinweise:

In dem jeweiligen Haus, vor dem das Sanierungsfahrzeug – weiß mit blauer Aufschrift – steht, sollte so wenig Wasser wie möglich verbraucht werden. Dazu bittet die Stadtentwässerung in dem jeweiligen Zeitraum:

  • keine Waschmaschine laufen zu lassen,
  • keine unnötigen Toilettenspülungen vorzunehmen,
  • Vollbäder zu vermeiden und
  • Duschvorgänge auf ein unbedingt erforderliches Minimum zu reduzieren.

Wenn diese Hinweise beachtet werden, können die Arbeiten schnell reibungslos ausgeführt werde. Außerdem werden Hauseigentümer gebeten, die Rückstausicherung zu prüfen und ihre Revisionsschächte für eventuell erforderliche Kontrollzwecke der ausführenden Firma freizuhalten.

Die Stadtentwässerung bitte um Verständnis für nicht zu vermeidende Beeinträchtigungen während der Kanalsanierung.