Satzungsbeschlüsse zur Dachbegrünung in den Innenstadtbezirken

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Dachbegrünungen sollen in Dortmund aus Gründen des Naturschutzes, des Klimaschutzes, zur Reduzierung des Niederschlagswassers, zur Verbesserung der Stadtgestalt oder der Luftqualität Normalität werden. Daher werden in Dortmund zukünftig bei der Planung von neuen Baugebieten die Bebauungspläne für Flachdächer oder flachgeneigte Dächer eine Festsetzung zur Dachbegrünung enthalten.

Bei der Überplanung von bestehenden Gebieten mit sogenannten Wärmeinseln werden die bereits existierenden Bebauungspläne mit Gründachfestsetzungen ergänzt bzw. für Innenbereichslagen ohne bestehenden Bebauungsplan entsprechende Pläne nur mit einer Gründachfestsetzung erstmalig aufgestellt. Auf dieser Grundlage soll eine extensive Dachbegrünung bei Neubauten und genehmigungspflichtigen Dachumbaumaßnahmen verpflichtend werden.

Übersichtsplan, der die geänderten Satzungen in ihrer Verteilung auf die Innenstadt-Stadtbezirke zeigt
Übersichtsplan, der die geänderten Satzungen in ihrer Verteilung auf die Innenstadt-Stadtbezirke zeigt

In einem ersten Arbeitsschritt hat die Verwaltung für die Innenstadt – West, Innenstadt-Ost und Innenstadt-Nord 123 zu ändernde Bebauungspläne und 26 neu aufzustellende Bebauungspläne definiert und entsprechende Bebauungsplanverfahren auf den Weg gebracht, die in der Öffentlichkeit überwiegend positiv begleitet worden sind.

Nach einer Evaluierung der Verfahren für die Dachbegrünung wird die Planungsverwaltung sukzessive auch für die übrigen Stadtbezirke entsprechende Verfahren zur Dachbegrünung in die Wege leiten.

Für die Realisierung von Dachbegrünung planen das Land NRW und die Emschergenossenschaft ein spezifisches Förderprogramm aufzulegen. Die Einzelheiten sollen im Sommer 2020 vorliegen. Dies wird dann gesondert berichtet.

Info-Flyer des Umweltamtes zum Thema Dachbegrünung