Dokumentation der historischen Gartenstadt hat begonnen

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Die Dortmunder Gartenstadt gehört zu den bedeutenden Zeugnissen der Dortmunder Architekturgeschichte. Deshalb hat das Stadtplanungs- und Bauordnungsamt der Stadt Dortmund die Erarbeitung einer Erhaltungs- und einer Gestaltungssatzung, die Bereitstellung der Grundlagen eines Bebauungsplanes sowie die Neuauflage einer Gestaltungsfibel zum Schutz der südlichen Gartenstadt in Auftrag gegeben.

Das denkmalgeschützte Haus in der Lübkestraße 8 zeigt mit seinen Farben und architektonischen Details wie viele Häuser in der Gartenstadt ursprünglich gestaltet waren. (Bildrechte: Stadt Dortmund)

Mitarbeiter/innen des Architekturbüros „Farwick + Grote“ sind dafür bereits seit kurzem in der Gartenstadt unterwegs und dokumentieren den historischen Bestand der Siedlung.

Konkret geht es um den Bereich südlich der B1, zwischen Joseph-Cremer-Straße, Schwarze-Becker-Straße, der ehemaligen Hafenbahn und der B236. Anwohner/innen sollen also nicht verwundert sein, wenn sie in den kommenden Wochen Dokumentationsarbeiten vor Ort beobachten.

Gegenstand der aktuellen Untersuchung ist der gestalterische Zustand und das Bild der Häuser, Straßen und Plätze in der südlichen Gartenstadt. In Vergleichen mit der ursprünglichen Planung und der tatsächlich umgesetzten Gestaltung und Bebauung der Gartenstadt, kann nachverfolgt bzw. analysiert werden, welche Entwicklung die Siedlung in den letzten Jahrzehnten genommen hat, wie sie sich verändert hat und was vom ursprünglichen Zustand noch erhalten ist.

Der Bebauungsplan Nr. 1073 von 1920, den das Stadterweiterungsamt unter Hans Strobel erarbeitete, zeigt die südliche Gartenstadt mit ihren geplanten nördlichen und östlichen Erweiterungsflächen und dem markanten Stadtboulevard Westfalendamm (heute B1). (Bildrechte: Stadt Dortmund)

Auf dieser Grundlage kann dann definiert werden, welche Teile der Gartenstadt heute besonders erhaltenswert sind und was die charakteristischen, stadtbildprägenden Gestaltungsmerkmale sind.

Die Untersuchung soll bis zum Sommer abgeschlossen sein. Anschließend werden die Ergebnisse aufgearbeitet und münden in einer Gestaltungs- und Erhaltungssatzung. Auch ein Bebauungsplan soll dann aufgestellt werden.