Asphaltierung im Rahmen der Fahrbahnsanierung Ruhrallee stadteinwärts zwischen Sonnenstraße und Landgrafenstraße steht an

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Derzeit erneuert das Tiefbauamt die Ruhrallee im Bereich zwischen Sonnenstraße und Landgrafenstraße, stadtein- sowie stadtauswärts in zwei Teilabschnitten. Die Ruhrallee erhält in diesem Bereich einen lärmoptimierten Asphaltbelag. Nach der erfolgreichen Fertigstellung der beiden stadtauswärtigen Fahrspuren am letzten Wochenende, erfolgt nun der stadteinwärts führende Abschnitt.

Bereits seit Wochenbeginn werden in Tagesbaustellen die Vorarbeiten für die am Wochenende durchzuführenden Asphaltarbeiten geleistet. Die barrierefreie Umgestaltung der Gehwegübergänge im Bereich Ruhrallee/ Saarlandstraße wird weiter fortgeführt. Ab Freitag, 18. August, 18 Uhr bis Montag, 21. August, 5 Uhr werden die Asphaltarbeiten stadteinwärts unter Vollsperrung ausgeführt. Währenddessen ist ein Anfahren der betroffenen Grundstücke nicht möglich, ausgenommen sind Rettungsfahrzeuge. Alle benötigten Fahrzeuge sollten außerhalb des Baubereichs abgestellt werden. Der fußläufige Verkehr ist mit möglichen Einschränkungen freigegeben.

Ab Freitagabend werden stadteinwärts beide Fahrspuren unter Vollsperrung schichtenweise abgefräst. In den beiden Hauptfahrspuren erfolgt ein dreilagiger Asphaltaufbau, in den Einmündungsbereichen wird der Asphalt in zwei Lagen eingebaut. Sicherlich wird trotz Ferienzeit mit einem erhöhten Verkehrsaufkommen zu rechnen sein – daher sind Behinderungen und zeitliche Verzögerungen nicht zu vermeiden. Das Tiefbauamt bittet dringend um Beachtung der ausgewiesenen Umleitungsstrecken.

Hingewiesen werden muss noch auf nicht kalkulierbare Witterungseinflüsse, die unter Umständen ein Verschieben der Asphaltarbeiten nach sich ziehen könnten. Ebenso gehen sowohl die Fräsarbeiten wie auch der Asphalteinbau mitsamt der Materiallieferung und -abfuhr mit einer Lärmentwicklung einher. Alle Beteiligten werden versuchen, die Beeinträchtigungen so gering wie möglich zu halten und hoffen auf das Verständnis der unmittelbaren Anwohnerschaft.