Neue Park- und Vorfahrtsregeln: Arndtstraße und Lange Reihe werden zu Fahrradstraßen

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Um den Radverkehr zu fördern, richtet die Stadt Dortmund in der Arndtstraße und Lange Reihe Fahrradstraßen ein. Die Arbeiten zu Markierung und neuer Beschilderung werden in der Arndtstraße am Samstag, 18.12.2021 abgeschlossen. Ab dann gelten dort die Regeln der Fahrradstraße.

In der Langen Reihe hängt es von der Witterung ab, ob die letzten Markierungs- und Beschilderungsarbeiten noch vor Weihnachten fertiggestellt werden können. Sollte das Wetter nicht mitspielen, werden die Arbeiten Anfang nächsten Jahres beendet. Über die Fahrradstraßen kann die City aus östlicher Richtung besser mit dem Fahrrad erreicht werden.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost und der Rat der Stadt Dortmund haben die Fahrradstraßen als Maßnahme des EU-Förderprojektes Emissionsfreie Innenstadt beschlossen.

Folgende Regeln gelten in den Fahrradstraßen:

  • Beginn und Ende einer Fahrradstraße werden durch die Verkehrszeichen 244.1 und 244.2 geregelt.
  • Dem Radverkehr wird insofern Vorrang eingeräumt, dass dieser weder behindert noch gefährdet werden darf.
  • Das Nebeneinanderfahren mit Fahrrädern ist in einer Fahrradstraße erlaubt.
  • Damit die Fahrradstraße auch von anderen Verkehrsmitteln benutzt werden darf, gibt es ein Zusatzzeichen „Kfz-Verkehr frei“:
  • Das Überholen von Fahrrädern ist nur mit dem auch sonst geltenden Mindestabstand von 1,50 m erlaubt.
  • Für den gesamten Verkehr gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Wenn erforderlich, muss langsamer als 30 km/h gefahren werden.
  • Ist eine Fahrradstraße für anderen Verkehr freigegeben, so ist auch das Parken in der Straße erlaubt. Zudem kann das Parken durch zusätzliche Schilder eingeschränkt oder gänzlich untersagt sein.
  • Im Übrigen gelten die allgemeinen Vorschriften der Straßenverkehrsordnung über die Fahrbahnbenutzung und über die Vorfahrt.
Foto: Stadt Dortmund
Foto: Stadt Dortmund

Die Regelungen für die Arndtstraße
Die Fahrradstraße in der Arndtstraße wird durch ein Zusatzschild für Kraftwagen und Krafträder in Fahrtrichtung Osten freigegeben. In Fahrrichtung Westen erfolgt diese Freigabe nicht, die Einbahnstraßenregelung bleibt somit in Fahrtrichtung Osten für den Kfz-Verkehr bestehen. Die jetzt schon vorgeschriebene Parkregelung in Längsaufstellung bleibt erhalten und wird verstärkt kontrolliert.

Die Rechts-vor-Links-Vorfahrtsregelung wird zugunsten der Fahrradstraße in den Kreuzungen mit der Hohenzollernstraße und der Moltkestraße aufgehoben. Aus beiden Straßen kommende Fahrzeuge müssen den Fahrzeugen auf der Fahrradstraße Vorfahrt gewähren.

Die Regelungen für die Lange Reihe
Die Lange Reihe wird als Fahrradstraße in beide Fahrtrichtungen für weiteren Verkehr freigegeben.

Um Platz für den Radverkehr zu schaffen, werden einige Parkplätze umgewandelt, Das Parken auf der Fahrbahn ist nur noch in den dafür markierten Bereichen möglich. Schilder verdeutlichen die geltende Parkregelung.

Die Rechts-vor-Links-Vorfahrtsregelung wird zugunsten der Fahrradstraße in allen Kreuzungen aufgehoben. Fahrzeuge auf der Fahrradstraße haben Vorfahrt vor einbiegendem oder querendem Verkehr.

Anwohnerinformation, Banner und Kontrollen
Die Anwohner*innen der Fahrradstraßen wurden bereits Ende Oktober mit einer Hauswurfsendung über die neuen Regelungen informiert. Im Straßenraum weisen UmsteiGERN-Banner ergänzend auf die neuen Regelungen hin. Damit diese eingehalten werden, verstärkt das Ordnungsamt die Kontrollen in diesen Bereichen.

EU-Förderprojekt Emissionsfreie Innenstadt
Die Einrichtung der Fahrradstraßen Arndtstraße und Lange Reihe ist eine von 16 Maßnahmen des Förderprojektes Emissionsfreie Innenstadt. Die Europäische Union und das Land Nordrhein-Westfalen unterstützen das Förderprojekt Emissionsfreie Innenstadt aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung.