Zoll und Ordnungsamt kontrollierten erneut Shisha-Cafés: Beanstandungen in allen Betrieben

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Im Rahmen eines erneuten gemeinsamen Einsatz des Hauptzollamtes Dortmund und der Gewerbeabteilung des Ordnungsamtes Dortmund wurden in der Nacht vom 16. auf den 17. August in der Zeit von 19.00 bis 01.00 Uhr Kontrollen in vier Shisha-Cafés in der Dortmunder Innenstadt, der Nordstadt und in Westerfilde durchgeführt.

Alle Lokale wurden wegen verschiedenster Verstöße beanstandet. Seitens des Hauptzollamtes werden gegen drei Betreiber Strafverfahren eingeleitet, da unversteuerter Tabak vorgefunden wurde.

Das Ordnungsamt stellte in allen Betrieben Verstöße gegen das nordrhein-westfälische Nichtraucherschutzgesetz fest, da verbotenerweise Wasserpfeifen-Tabak konsumiert wurde.
Neben der Einleitung von Bußgeldverfahren in allen Fällen werden ebenfalls entsprechende Ordnungsverfügungen erlassen.
Aufgrund der vorgefundenen Rechtsverstöße werden die Kontrollen intensiviert und in zeitlich kurzen Abständen fortgesetzt.

Übrigens: Die Verstöße gegen das Nichtraucherschutzgesetz werden vom Rechtsamt der Stadt beim 1. Verstoß mit 200 Euro geahndet. In Wiederholungsfällen wird es deutlich teurer (400 bis 2.500 Euro). Die Ordnungsverfügungen des Ordnungsamtes zielen darauf ab, die Abgabe und den Verzehr bestimmter Tabakwaren zu unterbinden. Hier wird für den Fall der Zuwiderhandlung ein Zwangsgeld ab 1 000 Euro angedroht.