Anmeldung der Schulanfängerinnen und Schulanfänger zum Schuljahr 2018/2019

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In der Woche vom 6. bis zum 10. November finden die Anmeldungen der Schulanfängerinnen und Schulanfänger zum Schuljahr 2018/2019 in 89 Grundschulen der Stadt Dortmund statt.

Eltern können die Grundschule für ihr Kind frei wählen. Ein Aufnahmeanspruch besteht aber nur für die nächstgelegene Grundschule im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten. Auch für die Beurteilung eines Anspruchs auf Schülerfahrtkostenübernahme ist nur der Weg zur nächstgelegenen Schule maßgebend. Schülerfahrkosten werden bis zur nächstgelegenen Grundschule übernommen, sofern der Schulweg in der einfachen Entfernung mehr als zwei Kilometer beträgt.

Die Schulverwaltung erwartet zum neuen Schuljahr rund 5.170 Schulanfängerinnen und Schulanfänger. Für das Schuljahr 2018/19 gilt: Alle Kinder, die im Zeitraum 1.10.2011 bis 30.9.2012 geboren wurden, werden schulpflichtig.

Auf Wunsch der Erziehungsberechtigten können auch Kinder, die nach dem 30.9.2012 geboren sind, vorzeitig eingeschult werden, wenn sie „schulfähig“ sind. Über die Schulfähigkeit entscheidet die jeweilige Schulleitung unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens. Fragen in diesem Zusammenhang können Erziehungsberechtigte in der Anmeldewoche in einem Beratungsgespräch mit der Schulleitung der ausgewählten Grundschule klären.
Die Schule führt im Rahmen der Anmeldung ein Schulspiel durch, um die Fähigkeiten des Kindes festzustellen. Auf Wunsch können Erziehungsberechtigte Anmeldetermine mit den Grundschulen vereinbaren.

Fragen zur Einschulung beantworten die Schulleitungen der Grundschulen telefonisch oder in einem Beratungsgespräch. Informationen zum Anmeldeverfahren gibt es beim Schulverwaltungsamt unter der Rufnummer 50-2 30 98.